Stufenmodell
Dieses Verfahren (beschlossen im Februar 2022) hat die Ziele
- Verbesserung der Arbeitsatmosphäre im Unterricht.
- Einheitliche Regelung mit klar kommunizierten Konsequenzen bei Regelverstößen.
Das Stufenmodell wird angewendet bei dokumentierten Unterrichtsstörungen und Verstößen gegen Verhaltensregeln während der Schulzeit.
Die Maßnahmen müssen von den Klassenleitungen immer im Einzelfall pädagogisch entschieden werden. Ein Automatismus ist schulrechtlich nicht zulässig. Die Anzahl der Einträge dient als Orientierung. Die Informationen an die Eltern sollen zeitnah erfolgen.
3 Einträge - Stufe 1
Gespräch Schüler*in-Klassenlehrkraft. Vermerk. Elternbrief mit Ausdruck der Einträge (ggf. auch Hausaufgaben). Reflexionsbogen spätestens nach einer Woche unterschrieben abzugeben, sonst Nachsitzen mit Eintrag.
6 Einträge - Stufe 2
Nachsitzen (s. §90 SchG). Eltern-Information per Post. Vermerk. Bei unentschuldigtem Fehlen folgt Stufe 4.
9 Einträge - Stufe 3
Gespräch Eltern, Schüler*in, Klassenlehrer (evtl. mit SL). Nachsitzen. Vermerk.
12 Einträge - Stufe 4
Androhung zeitweiliger Unterrichtsausschluss durch SL (s. §90 SchG). Nachsitzen. Vermerk.
15 Einträge - Stufe 5
Zeitweiliger Unterrichtsausschluss. Nachsitzen. Vermerk.